Gewährleistung

1. Ist die Ware mangelhaft, so hat der Verbraucher zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

2. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an steinTraum zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei steinTraum ein, ist steinTraum berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Verbraucher jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Über offensichtliche Mängel muss uns der Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich unter oben genannter Anschrift unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herkunftaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

5. steinTraum haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Soweit die Haftung von steinTraum ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

6. Wählt der Verbraucher wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Verbraucher nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Verbraucher, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).

8. Garantien im Rechtssinne erhält der Verbraucher durch uns nicht. Herkunftgarantien bleiben hiervon unberührt.

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